Beratungsbeispiel: Wie wir Fabian* befähigt haben, eine nachhaltige Lösung für seine Situation zu finden

15. Dezember 2021

Wie helfen wir Kindern und Jugendlichen ganz konkret? Was bedeutet es, wenn wir die Kinder- und Verfahrensrechte sichern und dabei zwischen Fachpersonen und Kindern vermitteln? Um Ihnen unsere Arbeit näherzubringen, eröffnen wir eine neue Beitragsserie mit häufig vorkommenden und exemplarischen Beispielen aus unserer Beratungstätigkeit. Die Wichtigkeit und Notwendigkeit der Kinderombudsstelle wird anhand von verschiedenen Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sichtbar. 

Kinder und Jugendliche können sich jederzeit direkt via kinderombudsstelle.ch bei uns melden und rechtliche Unterstützung erhalten. Unsere Expert:innen beraten sie und helfen ihnen bei der Sicherstellung ihrer Rechte – so ist auch Fabian zu uns in die Beratung gekommen. 

 

So kam Fabian in die betreute WG

Fabian meldet sich bei der Kinderombudsstelle. Der Jugendliche lebt seit rund einem Jahr bei einer nahestehenden Person, die ihn nach heftigen Auseinandersetzungen mit einem Elternteil bei sich aufgenommen hat.

Dem Jugendlichen geht es nicht gut – er hegt Suizidgedanken. Fabian leidet stark unter seiner neuen Lebens- und Wohnsituation, die von heftigen Streitigkeiten geprägt ist. Eine Rückkehr zu seiner Familie kommt für ihn aufgrund der weiterhin anhaltenden Konflikte ebenfalls nicht infrage. 

 

So können wir Fabian unterstützen

Nach der ersten Kontaktaufnahme von Fabian kommt es zu einem Beratungsgespräch durch die Kinderombudsstelle. Fabian berichtet von seiner Situation und will von der zuständigen Expertin wissen, was er für Lösungsmöglichkeiten hat. Unsere Beraterin stellt das Recht auf Information sicher und erklärt ihm, dass er sich bei der KESB melden kann. Sie klärt ihn über die Rolle und Aufgaben der KESB auf. Weiter erläutert sie ihm das KESB-Verfahren, informiert ihn über seine Verfahrensrechte und gibt ihm die Adresse einer Jugendberatungsstelle bei ihm vor Ort. Die Kinderombudsstelle bewirkt, dass es zu keinen Verzögerungen kommt und dem Jugendlichen unmittelbar geholfen werden kann.

Fabian wendet sich sodann an die KESB, die daraufhin ein Verfahren einleitet. Abklärungen und Gespräche mit allen Beteiligten zeigen, dass Fabian stark unter der Situation und unter dem emotionalen Druck leidet. Es zeigt sich, dass eine Lösung innerhalb der Familie unter diesen Umständen aktuell nicht möglich ist. Schliesslich erhält Fabian aufgrund seines Rechts auf ein fürsorgliches Zuhause einen Platz in einer betreuten Wohngemeinschaft. Die ausserfamiliäre Unterbringung erweist sich schnell als die passende Lösung: Seine psychische Gesundheit und die Gesamtsituation mit seiner Familie bessern sich nach dem Umzug nachhaltig. Durch die rasche Hilfe der Kinderombudsstelle konnten präventiv eskalierende Streitigkeiten und eine Selbstgefährdung verhindert werden. 

 

Die Anwendung der Kinderrechte

Das Beispiel zeigt auf, wie wir Fabian zu seinen Rechten in Bezug auf seine konkrete Situation beraten konnten, sodass er durch Selbstwirksamkeit Resilienz aufbauen und seine Rechte auf Information, auf Vermeidung von Verzögerung, auf ein fürsorgliches Zuhause und auf Schutz und Sicherheit bei den Beteiligten geltend machen konnte.
 

*Namen und Schilderungen sind dahingehend abgeändert, dass die Persönlichkeitsrechte und Intimsphären der Beteiligten gewahrt sind.