Werden Kinder Zeugen von häuslicher Gewalt, erleben sie direkte psychische Gewalt

8. Juli 2021

Jährlich werden Tausende von Kindern in der Schweiz traurige Zeugen von häuslicher Gewalt zwischen ihren Eltern oder anderen Familienangehörigen. Sie erleiden direkte psychische Gewalt mit teils lebenslangen Traumata als Folge. Auch wenn die Kinder selbst nicht direkt physisch von der Gewalt betroffen sind, sind sie Opfer. 

Im Artikel der Sonntagszeitung vom 20. Juni 2021 (PDF) wird die Situation von Kindern eindrücklich geschildert. Sie befinden sich in Zuständen von Angst und Ohnmacht, erleben Loyalitätskonflikte und erleiden Schockzustände. Bei Polizeieinsätzen wegen häuslicher Gewalt – die seit Jahren zunehmen – sind in mehr als der Hälfte der Fälle Kinder anwesend. Das eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann geht davon aus, dass aktuell 300’000 Kinder und Jugendliche Gewalt zwischen den Eltern erleben müssen.

Ihr Schutz kommt zu kurz. Dieser Missstand bedarf dringend einer Lösung. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen brauchen einen eigenen Rechtsanspruch, und zwar unabhängig vom Anspruch des elterlichen Opfers, das physische Gewalt erlitten hat. 


Kinder in Not sind von Zivilcourage abhängig

Im Artikel der Sonntagszeitung erläutert unsere Geschäftsführerin Irène Inderbitzin das Hauptproblem: «Bis sich Kinder gegen die eigenen Eltern wenden, muss in der Regel schon extrem viel passiert sein, da häufig auch Druck auf die Kinder ausgeübt wird.» So leiden die Kinder im Stillen. Umso wichtiger sei entsprechend, dass Aussenstehende genau hinschauen und Zivilcourage zeigen. Wo können sich betroffene Kinder hinwenden, um Unterstützung zu erhalten? Wie können sich Personen bemerkbar machen, die von Fällen Kenntnis haben? Kinder sowie Erwachsene, die mit den Gegebenheiten vertraut sind, können sich für rechtliche Unterstützung direkt an uns wenden oder bei Notsituationen direkt an die Polizei oder die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sowie an die Telefonhilfen 147 oder 143, welche 7 × 24 Stunden zu erreichen sind.

Weiter erläutert Irène Inderbitzin in der Sonntagszeitung, wieso das Umdenken bei Behörden zwingend ist: «Leider gilt bis heute weitherum die Meinung, dass das reine Miterleben von Übergriffen nur indirekte Gewalt sei. Man muss endlich anerkennen, dass diese Kinder genauso betroffen sind und direkte psychische Gewalt erleben.» In der Konsequenz würde das bedeuten, dass in jedem Fall von häuslicher Gewalt, in dem ein Kind anwesend ist, die KESB durch die Polizei involviert werden müsste. Zentral ist, dass die psychische und physische Gewalt gestoppt wird. Entsprechend ist es einerseits notwendig, dass Kinder durch Kindesschutzmassnahmen, wie beispielsweise psychologische Therapien, unterstützt werden. Andererseits muss auch die Täterschaft rechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, und zwar sowohl für die physische Gewalt an der erwachsenen Person als auch für die psychische Gewalt am Kind. Hierfür sind Strafverfahren erforderlich, in denen das Kind ein eigenes Rechtssubjekt ist. Umso wichtiger ist es zum Schutz der kindlichen Opfer, dass die Strafverfahren kindgerecht ausgestaltet sind. Bei allen Entscheiden und angeordneten Massnahmen ist immer das übergeordnete Kindesinteresse massgebend.
 

Wie ist die aktuelle rechtliche Lage?

Der Bund ratifizierte 2017 die Istanbul-Konvention – das Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung häuslicher Gewalt. Explizit thematisiert wird darin auch der Schutz von Kindern, die Zeugen von familiären Ausschreitungen werden. Doch hierzulande hapert es wie erwähnt mit der Umsetzung. Am 18. Juni dieses Jahres hat der Bund nun einen ersten Staatenbericht der Schweiz zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) veröffentlicht. In diesem wird auch der erweiterte Schutz von minderjährigen Zeug:innen thematisiert. Die Istanbul-Konvention fordert entsprechend genügend Zufluchtsorte für Opfer. In der Schweiz gibt es aktuell nur in Zürich ein spezifisches Mädchenhaus. Der Bundesrat hat seit der Ratifizierung die Möglichkeit geschaffen, mit Finanzhilfen in Höhe von rund 3 Millionen Franken jährlich Projekte und Massnahmen zur Gewaltprävention zu unterstützen. Wir bleiben dran.

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