Nulltoleranz für erzieherische Gewalt an Kindern
In der Schweiz erlebt eines von drei Kindern körperliche Gewalt im Rahmen einer «Erziehungsmassnahme». Erzieherische Gewalt an Kindern ist ein Ausdruck von Überforderung und oftmals persönlichen Traumata, welche die Eltern als Kinder selber erlitten haben. Solch einen Teufelskreis zu durchbrechen, braucht Entwicklungsarbeit an sich selbst. Hierfür benötigt es zwingend und vermehrt Angebote für Eltern. Nur so kann eine nachhaltige Veränderung zum Wohl der Kinder überhaupt stattfinden.
Beratungsbeispiel: Wie wir Fabian* befähigt haben, eine nachhaltige Lösung für seine Situation zu finden
Wie helfen wir Kindern und Jugendlichen ganz konkret? Was bedeutet es, wenn wir die Kinder- und Verfahrensrechte sichern und dabei zwischen Fachpersonen und Kindern vermitteln? Um Ihnen unsere Arbeit näherzubringen, eröffnen wir eine neue Beitragsserie mit häufig vorkommenden und exemplarischen Beispielen aus unserer Beratungstätigkeit.
Livetalk: Wieso benötigt die Schweiz eine Ombudsstelle für Kinderrechte?
Das zeichnet uns aus.
Wenn es um die rechtliche Beratung von Kindern und Jugendlichen geht, sind besondere Skills und eine hohe Spezialisierung gefragt. Was befähigt uns, Kinder zu beraten, zu vermitteln, Empfehlungen auszusprechen und weitere Massnahmen für ein kindgerechtes Rechtssystem anzustossen? Gerne bieten wir Ihnen einen Einblick in das Fähigkeitsprofil unserer Berater:innen.