Gutachten von Prof. Dr. iur. Felix Uhlmann der Universität Zürich betreffend Einschätzung, welche Elemente der Gesetzesentwürfe für eine nationale Ombudsstelle für Kinderrechte ohne Änderung auf Gesetzesstufe auf Verordnungsstufe realisierbar sind

Der Bundesrat will die Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» umsetzen, ohne dafür ein Gesetz zu schaffen. Stattdessen plant er eine Teilrevision der Kinder- und Jugendförderungsverordnung. Vor diesem Hintergrund hat die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz ein weiteres juristisches Gutachten in Auftrag gegeben. Es untersucht, welche Inhalte der von ihr erarbeiteten Gesetzesentwürfe sich auf Verordnungsstufe verwirklichen lassen. Das Gutachten von Prof. Dr. Felix Uhlmann von der Universität Zürich prüft dafür die bestehenden Rechtsgrundlagen und die Grenzen der Verordnungsgebung. Es kommt zum Schluss, dass auf Verordnungsstufe nur unterstützende und koordinierende Aufgaben möglich sind. Die zentralen Aufgaben einer Ombudsstelle, etwa die individuelle Beratung von Kindern und Jugendlichen oder Empfehlungen an Behörden, müssten hingegen im Gesetz verankert werden, ebenso ihre Unabhängigkeit.