Von Martin Inversini, Dr. phil., Fachpsychologe für Kinder- und Jugendpsychologie FSP, Erziehungsberater/Schulpsychologe, Langenthal
Abriss: Die „Konferenz der Kantone für Kindes – und Erwachsenenschutz“ (KOKES) empfiehlt mit ihrer Modellvorstellung, dass im Spruchkörper, wie ihn das neue Erwachsenenschutzrecht fordert, die Disziplinen Recht, Sozialarbeit und Pädagogik /(Kinder)Psychologie vertreten sein sollen. Pädagogik und Psychologie werden hier in ihrem Beitrag als wissenschaftliche Disziplinen vorgestellt: Zuerst nötiges Hintergrundwissen, z.B. was unter Kindheit überhaupt verstanden wird und ob dies kompatibel sei mit den Vorstellungen des ZGB, welches die Ziele der Erziehung und ihr Verhältnis zu den sog. Erziehungsstilen und Mittel der Erziehung sein müssen. Oder es geht um das Wissen um die sog. Antinomien und der Erziehung bzw. der grundsätzlich offenen Anteile der Entwicklung und deren Konsequenzen für Prognosen. Der zweite Teil orientiert am praktischen Beispiel einer wissenschaftlich fundierten psychosozialen Diagnostik.
Die Person, welche Pädagogik und Psychologie in der Fachbehörde vertritt, muss sowohl über das skizzierte Hintergrundwissen wie auch die nötige praktische Beurteilungskompetenz und Entscheidungsfähigkeit verfügen können.
ZKE 1/2011 Seite 47 ff.