Urteile des Bundesgerichts (5A_907/2018, 5A_311/2019, 5A_891/2018, 5A_104/2018, 5A_800/2019) – Einheitliche Berechnungsmethode beim familienrechtlichen Unterhalt

Das Bundesgericht hat wichtige Fragen zum Unterhaltsrecht geklärt und teilweise die bisherige Praxis geändert. Künftig ist die Höhe aller Unterhaltsleistungen anhand der sogenannten zweistufigen Methode mit Überschussverteilung zu berechnen. Zudem nimmt das Bundesgericht eine Praxisänderung bei der Frage vor, wann einem Ehegatten nach der Trennung oder Scheidung die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zuzumuten ist und in welchen Fällen von einer lebensprägenden Ehe auszugehen ist.

Die Urteile finden Sie hier:

Urteil 5A_907/2018 vom 3. November 2020

Urteil 5A_311/2019 vom 11. November 2020

Urteil 5A_891/2018 vom 2. Februar 2021

Urteil 5A_104/2018 vom 2. Februar 2021

Urteil 5A_800/2019 vom 9. Februar 2021

Insbesondere zur Kindesanhörung:

Im Urteil 5A_104/218 vom 2. Februar 2021 macht die Beschwerdeführerin geltend, dass die Töchter in Bezug auf ihre Ausbildungspläne und die damit verbundenen Kosten hätten angehört werden müssen. Die Kindesanhörung hat nach neuerer bundesgerichtlicher Rechtsprechung unabhängig von allfälligen Parteianträgen von Amtes wegen zu erfolgen (BGE 146 III 203 E. 3.3.2 S. 207; Urteil 5A_809/2018 vom 18. Dezember 2019 E. 3.3 m.w.H.). Die Tatsache, dass die Kinder vorliegend von keiner der beiden kantonalen Instanzen angehört worden sind, führt deshalb zur Rückweisung der Sache zur diesbezüglichen Ergänzung. (E. 7)