Wissenswertes

Stiftungsurkunde

Die Stiftung bezweckt das Führen einer unabhängigen, nationalen und niederschwelligen Ombudsstelle zur Stärkung der Kinderrechte. Auf Basis der UN-Kinderrechtskonvention, der UN-Behindertenrechtskonvention, deren Zusatzprotokollen, weiteren Schutzbestimmungen, der nationalen Gesetze sowie der Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz berät und informiert sie Kinder und Jugendliche in der Schweiz in Bezug auf ihre Rechte und vermittelt zwischen ihnen und beispielsweise Gerichten, Behörden, öffentlichen oder privaten Einrichtungen oder Organisationen, die mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen befasst sind. Sie prüft die individuelle Situation und spricht Empfehlungen aus. Sie leistet Präventionsarbeit zum nachhaltigen Schutz und zur Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, stärkt deren Partizipation und orientiert sich am übergeordneten Kindesinteresse. Die Stiftung stellt ihre Kompetenzen, ihr Wissen und ihre Erfahrung im Bereich Kinder- und Verfahrensrechte Fachpersonen, Bildungsinstitutionen, Gesetzgebungsorganen wie auch politischen Kreisen und der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung. Zudem unterstützt sie Bund und Kantone in deren Sensibilisierungsarbeit zur Förderung eines kindgerechten Rechtssystems, informiert sie mittels Berichten und spricht Empfehlungen aus. Sie ist weisungsunabhängig, hat keine Parteistellung und keine Rechtsprechungsbefugnisse.

Die Stiftung hat gemeinnützigen Charakter und verfolgt keinen Erwerbszweck. Sie ist unabhängig sowie konfessionell und parteipolitisch neutral.

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Geschichte
2021

Am 1.1.2021 startet die Stiftung das Programm «Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz» mit der finanziellen Unterstützung von Bund und Kantonen, der Zurich Foundation und Zurich Schweiz.

2020

Im Juni 2020 wird die Stiftung als Pilotprojekt und Modellvorhaben für die Zwischenphase gegründet, bis die öffentlich-rechtliche Ombudsstelle auf einer gesetzlichen Grundlage die Arbeit aufnehmen kann.

Im März 2020 spricht sich der Ständerat mit 23 zu 20 Stimmen und im September 2020 der Nationalrat mit 138:46 und 1 Enthaltung für die Annahme der Motion aus.

2019

Ständerat Ruedi Noser reicht nach der Interpellation 19.3405 «Wer schliesst die Lücken im Bereich der Kinderrechte?» die Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» ein. (Quelle: www.oskr-allianz.ch)

2016

Die Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen in gerichtlichen und verwaltungsrechtlichen Verfahren werden ungenügend beachtet oder schlicht vergessen. Die OSKR-Allianz, bestehend aus verschiedenen Organisationen im Bereich Kinderrechte, wird gegründet. Sie fordert eine öffentlich-rechtliche Ombudsstelle für Kinderrechte auf eidgenössischer Ebene. (Quelle: www.oskr-allianz.ch)

2014

Nationalrätin Christine Buillard-Marbach reicht die Motion 14.3758 für eine unabhängige Ombudsstelle für die Rechte des Kindes ein, zieht diese im September 2016 wieder zurück. (Quelle: www.oskr-allianz.ch)

2010

Die Leitlinien des Europarates für eine kindgerechte Justiz, die Child-friendly Justice Guidelines, werden verabschiedet.

1997

Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) durch die Schweiz.