4. Internationales Bodensee-Symposium Frühe Kindheit «Digitale Medien im Alltag mit kleinen Kindern – informiert in die Zukunft blicken»
Eingeladen sind Forschende, Lehrende und Weiterbildende an Hochschulen und an weiteren Ausbildungsinstitutionen sowie Personen aus der Praxis, Studierende (u.a. des Masterstudiengangs Frühe Kindheit) und alle Interessierten.
Fachtagung Sexualisierte Gewalt – von der Tat bis zur Verurteilung
Die Fachtagung richtet sich an alle Fachpersonen, die mit Betroffenen sexualisierter Gewalt zu tun haben: Strafverfolgungsbehörden, Opfer- beratungsstellen, Psychiater*innen, Psycholog*innen, Mediziner*innen, Seelsorger*innen, Sozialdienste (Spital), aufsuchende Sozialdienste, Notfalldienste, KESB
Wenn Kinder ins Netz gehen! Von Gefahren und Risiken zu digitalen Rechten und Chancen.
Öffentlicher Abendvortrag "Ist das schweizerische Familienrecht zeitgemäss?"
Da es sich um einen öffentlichen Abendvortrag handelt, sind alle interessierte Personen willkommen.
2. Konferenz Frühe Förderung im Kanton Thurgau
CAS Asylverfahren
Das Programm steht Personen offen, die eine juristische Grundausbildung (MLaw) an einer anerkannten Universität absolviert haben. Personen ohne juristische Ausbildung können zum Kurs zugelassen werden, wenn sie eine Erstausbildung an einer Universität oder einer anerkannten Fachhochschule (z.B. Bachelor, Master oder Lizentiat) absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens drei Monaten im Asylbereich verfügen. Die Zulassung erfolgt im Einzelfall aufgrund eines Dossiers.
CAS Migrationsrecht
Zu diesem Studiengang können Personen mit erfolgreich abgeschlossener Erstausbildung (z. B. Bachelor, Master oder Lizentiat) an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule zugelassen werden. Weiter wird in der Regel eine mindestens dreimonatige Berufserfahrung im Asylbereich vorausgesetzt.
Personen ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über Wissen und Erfahrung aus Berufspraxis und Weiterbildung verfügen, die für die Kurs-teilnahme ausreichend sind. Die Zulassung erfolgt im Einzelfall aufgrund eines Dossiers.
WBK Prävention und Intervention bei Mobbing und Gewalt an Schulen
Alle Personen, die mit Kinder- und Jugendgruppen arbeiten
CAS Verhaltensorientierte Beratung – Motivation fördern und Veränderungen begleiten
Der CAS richtet sich an Praktizierende, die mit ihren Klient:innen an der Veränderung problematischer Einstellungen und Verhaltensweisen arbeiten. In besonderem Masse sind Fachpersonen im Kindes- und Erwachsenenschutz, im Straf- und Massnahmenvollzug, in der Bewährungshilfe, in der Kinder- und Jugendhilfe, in ambulanten und stationären psychiatrischen und sozialpädagogischen Kontexten, in polyvalenten Sozialdiensten und in der Schulsozialarbeit angesprochen.
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