CAS Arbeiten mit psychisch kranken Kindern und Jugendlichen
Angesprochen sind Fachleute der Sozialen Arbeit sowie des Gesundheits- und Bildungswesens, die in folgenden Bereichen tätig sind:
- Stationäre, teilstationäre, aufsuchende und ambulante sozialpädagogische oder kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtungen und Angebote
- Einrichtungen und Angebote der schulischen oder beruflichen Bildung
- Weitere Bereiche, in denen psychisch belastete Kinder und Jugendliche oder deren Bezugspersonen betreut, begleitet, beraten oder unterrichtet werden (z. B. Sozialversicherungen, Jugendämter, KESB, Jugendanwaltschaft, Home-Treatment usw.).
Zugelassen sind ferner Fachpersonen der Sozialen Arbeit, des Gesundheits- und Bildungswesens oder verwandter Disziplinen, die sich für eine Arbeit mit psychisch kranken Kindern und Jugendlichen qualifizieren möchten.