CAS Sozialversicherungsrecht II

Ort
Olten
Datum
-
Zielpublikum

Das CAS-Programm richtet sich an Fachleute der Sozialen Arbeit sowie verwandter Disziplinen (Mitglieder von Sozialhilfebehörden, Fachleute des Personalwesens u.ä.) mit einem Diplom auf tertiärer Stufe und mit einer minimalen qualifizierten Praxiserfahrung von zwei Jahren. Personen, welche die formalen Voraussetzungen nicht erfüllen, können im Rahmen eines Äquivalenzverfahrens aufgenommen werden.

Inhalt

Im CAS FHNW in Sozialversicherungsrecht II erwerben die Teilnehmenden eine vertiefte Kompetenz:
1. Welche sozialversicherungsrechtlichen Ansprüche bestehen? Besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Diese Fragen werden anhand der zentralen Risiken Krankheit, Unfall, Invalidität, Alter und Arbeitslosigkeit sowie der Ergänzungsleistungen zur AHV/IV vertieft behandelt. In Intervisionsgruppen unter professioneller Anleitung wird das erworbene Wissen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis der Teilnehmenden angewendet und erweitert. Durch die Reflexion in der Fallbearbeitung werden neue Perspektiven gewonnen und die eigene professionelle Beratungskompetenz gefördert. 
2. Wie mache ich sozialversicherungsrechtliche Ansprüche geltend? Die Teilnehmenden lernen die diversen Verfahrensrechte sicher anzuwenden, erlangen Rollenklarheit im Spannungsfeld zwischen Sozialarbeitenden und Anwaltschaft und können Stellungnahmen und Einsprachen rechtskonform verfassen. 
Das CAS Sozialversicherungsrecht II ist ein Vertiefungsmodul und baut auf dem Wissensstand aus den entsprechenden Pflicht- und Wahlmodulen im Rahmen des CAS Sozialversicherungsrecht I auf resp. setzt diesen voraus.