Gemeinsam mit Fachpersonen, Politiker:innen und Betroffenen soll den Fragen nachgegangen werden, wie das Potenzial und die Kompetenzen volkswirtschaftlich zielführend gefördert und eingesetzt werden können und ob die Schweiz die menschenrechtlichen Vorgaben zum Recht auf Bildung erfüllt. Es geht also vorwärts in Richtung eines Zugangs zu Bildung, unabhängig vom Aufenthaltsrecht.
Der Zugang zu Bildung und Arbeit ist in der Schweiz insbesondere für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene oder Personen ohne Bleiberecht rechtlich und praktisch erschwert. Gleichzeitig besteht in der Schweiz – bereits heute und zukünftig verstärkt – ein Mangel an Fachkräften. Es stellt sich also die Frage, wie die Kompetenzen und das Potenzial von Geflüchteten und Migrant:innen gefördert und volkswirtschaftlich stärker genutzt werden kann.