Kindesvertretung – zurückhaltende Anwendung eines wichtigen Instruments (Community-Anlass Kindes- und Erwachsenenschutz)

Ort
Campus St.Gallen
Datum
Zielpublikum

Eine Veranstaltung für die Community «Kindes- und Erwachsenenschutz»:
Eingeladen sind Präsidentinnen und Präsidenten sowie Mitarbeitende der KESB, Absolventinnen und Absolventen sowie Teilnehmende der Einzelseminare bzw. Seminarreihe Kindes- und Erwachsenenschutz sowie des CAS Kindes- und Erwachsenenschutz und Personen, die einen fachlichen Bezug zum Thema Kindes- und Erwachsenenschutz haben.

Inhalt

Kinder haben gemäss Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention das Recht, in allen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren, von denen sie selbst betroffen sind, angehört zu werden. Dies entweder unmittelbar oder durch eine Vertretung, die den Willen des Kindes einbringt und dessen Anliegen Gehör verschafft. Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden könnten eine Kindsvertretung anordnen, sehen aber oft davon ab. Warum wird dieses wichtige Instrument nur wenig angewandt? Wo liegen die Herausforderungen im Praxisalltag? Um diese und andere Fragen geht es an diesem Community-Anlass Kindes- und Erwachsenenschutz.