Zugelassen sind Fachpersonen, die im beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen oder mit Eltern und Familien arbeiten oder mit Kindesschutzfragen konfrontiert sind sowie Berufsbeistandschaften, Mitarbeitenden in Sozialdiensten und Mitarbeitende aus Institutionen, die im Kindes- und Erwachsenenschutz oder der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.
Im Fokus dieses Seminars stehen die Handlungsgrundsätze im Kindesschutz sowie das Vorgehen bei (vermuteter) Gefährdung des Kindeswohls. Anhand von Fallbeispielen wenden die Kursteilnehmenden die beiden Instrumente «Leitfaden für das Vorgehen bei Gefährdung des Kindeswohls» und «Gefährdungseinschätzung» an. Die Zusammenarbeit und Kooperation mit Eltern, Bezugspersonen und Fachleuten ist ebenfalls Thema dieses Kurses.