Zugang zum Recht - Welche Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in der Schweiz?

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online
Datum
Zielpublikum
  • Fachpersonen, die mit Kindern im Rechtssystem arbeiten
Inhalt

Die UN-Kinderrechtskonvention umfasst grundlegende Rechte für Kinder auf Überleben, Entwicklung und Schutz und formuliert Beteiligungsrechte für Kinder in Verfahren, die sie mitbetreffen. Kinder und Jugendliche können diese Rechte aber nicht immer wahrnehmen. Voraussetzung dafür ist, dass sie über ihre Rechte informiert sind, Unterstützung erhalten, wenn sie diese ausüben wollen, und wirksame Beschwerdemöglichkeiten haben. Dies ist besonders wichtig für Kinder, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden. Die aktive Mitbestimmung und Mitgestaltung der eigenen Lebensumstände hilft ihnen, die Ereignisse einzuordnen, zu verarbeiten und damit Selbstwirksamkeit zu erfahren.

Es braucht deshalb Stellen, die Kinder in der Ausübung ihrer Rechte beraten und befugt sind, Beschwerden von Kindern auf allen staatlichen Ebenen in kindgerechter Art und Weise entgegen zu nehmen, zu untersuchen und zu ermitteln. Der UN-Kinderrechtsausschuss hat der Schweiz wiederholt empfohlen, einen Überwachungsmechanismus für Kinderrechte zu schaffen. Mit der Annahme der Motion 19.3633 «Ombudsstelle für Kinderrechte» ist der Bund nun gefordert, Rechtsgrundlagen für die Schaffung einer Ombudsstelle für Kinder auszuarbeiten und einen Gesetzesentwurf für deren Ausgestaltung vorzulegen. Die Fachveranstaltung leistet einen Beitrag zu dieser Thematik, bindet dabei Erfahrungen aus der Praxis ein und blickt über die Landesgrenzen hinaus.