19.4632 - Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern - Positionspapier inkl. Fragestunde

Mit der im Jahr 2022 überwiesenen Motion 19.4632 | Gewaltfreie Erziehung im ZGB verankern wurde der Bundesrat beauftragt, im Schweizerischen Zivilgesetzbuch ZGB einen Artikel aufzunehmen, indem für Kinder das Recht auf gewaltfreie Erziehung verankert wird. Kinder sollen vor körperlicher Bestrafung, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Massnahmen geschützt werden. Im August 2023 eröffnet der Bundesrat die Vernehmlassung zu seinem Entwurf, an dem auch die Ombudsstelle eine Stellungnahmeinreichte. Am 13. September 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet, die erfreulich ausfällt. Die zuständige parlamentarische Kommission hat ihre Beratung zur Vorlage im November aufgenommen. Die Ombudsstelle hat hierzu in einem Schreiben vier aus ihrer Sicht wichtige Punkte nochmals eingebracht.