21.449 | Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern

Mit der Parlamentarischen Initiative 21.449 | Förderung der alternierenden Obhut soll die gemeinsame Betreuung von Kindern nach einer Trennung der Eltern gesetzlich stärker verankert werden. Ziel ist es, die Verantwortung beider Elternteile zu fördern und die Beziehung des Kindes zu Mutter und Vater zu sichern. Die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens Stellung genommen und betont, dass nicht pauschale Modelle, sondern stets das übergeordnete Kindesinteresse entscheidend sein muss. Sie spricht sich für eine Stärkung der Partizipation der Kinder, eine sorgfältige Prüfung der individuellen Familiensituation sowie für eine kindgerechte Terminologie wie «gemeinsame Betreuungsverantwortung» aus.