Mit einer ZGB-Anpassung verschärft die Schweiz endlich ihre Bestimmungen zu Ehen Minderjähriger. Mit der Revision werden bestehende Massnahmen im Zivilgesetzbuch weiter verbessert und mit besonderen Regelungen zur Nichtanerkennung von Minderjährigenehen im internationalen Privatrecht verstärkt. Gerichte können künftig Ehen bis zum 25. Lebensjahr eines minderjährig verheirateten Ehepartners für ungültig erklären. Ziel ist, dass nach Erreichen der Volljährigkeit primär die betroffene Person, aber auch die Behörden genügend Zeit bekommen, um allenfalls gegen die Ehe vorzugehen. Die Ombudsstelle hatte sich bereits in die Vernehmlassung eingebracht und wurde von der zuständigen Kommission im vergangenen Jahr angehört. Zudem hat sie sich auch in der weiteren parlamentarischen Detailarbeit im Frühjahr mittels Positionspapier eingebracht. Die Revision ist erfreulich und stärkt die Rechte von Jugendlichen.