Barunterhalt der Kinder: Bedeutung von Obhut und Betreuung der Eltern

Von: Alexandra Jungo, Prof. Dr. iur., Professorin für Zivilrecht, Mitglied der Direktion des Instituts für Familienforschung und -beratung, Universität Freiburg & Christine Arndt, lic. iur., Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Familienrecht, Lehrbeauftragte an der Universität Zürich

Stichwörter: Gemeinsame elterliche Sorge, Obhut, Betreuung, Kinderunterhalt, Barunterhalt

Zusammenfassung: Die Barkosten für die Kinder sind bei dem Elternteil zu berücksichtigen, bei dem sie tatsächlich anfallen. Daher sind Wohnkosten in der Regel bei beiden Elternteilen zu berücksichtigen. Fixkosten wie Krankenkassenprämien sind bei jenem Elternteil anzurechnen, der dafür tatsächlich aufkommt. Variable Kosten für Essen, Freizeit und Ferien sind im Verhältnis der Betreuungsanteile auf beide Eltern zu verteilen.

 

FamPra 3/2019, Seiten 750 ff.