Beteiligte im Adoptionsverfahren und Zeitpunkt ihres Einbezugs

Nicht zustimmungsberechtigte Beteiligte im Adoptionsverfahren und Zeitpunkt ihres Einbezugs ins Verfahren

Von Rene Merz, MAS ALaw, Vizepräsident Vormundschaftsbehörde Laufental

Stichwörter: Adoptionsverfahren, Anhörung des Kindes, Beschwerdelegitimation, Kindeswohl, Parteistellung, Pflegeplatzbewilligung, Zustimmung zur Adoption

Abriss: Die Adoption berührt als staatlicher Rechtsakt eine Reihe von Grundrechten, in die nur unter qualifizierten Voraussetzungen eingegriffen werden darf. Der Beitrag widmet sich diesen Voraussetzungen und insbesondere der Frage, welche Vorentscheide notwendig sind und wer zu welchem Zeitpunkt in ein Adoptionsverfahren einzubeziehen sei, damit es zu einer rechtsgültigen Adoption führt.

ZKE 2/2012 Seite 79 ff.

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