BGer 5A_755/2020 vom 16. März 2021 – Persönlicher Verkehr mit Kindern nach Auflösung der eingetragenen Partnerschaft

Das Bundesgericht äussert sich zum Recht auf persönlichen Verkehr mit den Kindern nach Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft. Dem Ex-Partner/der Ex-Partnerin des rechtlichen Elternteils kann im Regelfall ein Besuchsrecht gewährt werden, wenn sich zum Kind eine "soziale" Elternbeziehung entwickelt hat und wenn das Kind im Rahmen eines gemeinsamen Elternprojekts gezeugt wurde und innerhalb der Paarbeziehung aufgewachsen ist. Andere Kriterien, wie etwa eine Konfliktsituation zwischen den Ex- Partner*innen, müssen in diesem Fall in den Hintergrund treten.

 

Hier finden Sie das Urteil.