BGer 6B_1410/2019 vom 17. Juni 2020 – Mediation im Jugendstrafrecht: Gesonderte Beurteilung der Mittäter*innen

Das Bundesgericht äussert sich zu der im Jugendstrafrecht vorgesehenen Mediation zwischen Täter und Opfer. Haben zwei Jugendliche eine Straftat als Mittäter begangen, ist für jeden von ihnen gesondert zu beurteilen, ob die Mediation mit dem Opfer gelungen ist oder nicht. Es ist grundsätzlich nicht willkürlich, wenn gegen den einen Mittäter das Strafverfahren wegen erfolgreicher Mediation eingestellt wird, während der andere nach erfolgloser Mediation verurteilt wird.

 

Hier finden Sie das Urteil.