Bundesgerichtsurteil zur elterlichen Sorge und Wechselmodell bei elterlichem Konflikt - BGer 5A_33/2023

Das Bundesgericht entschied am 20. Dezember 2023 über einen komplexen Fall zur elterlichen Sorge, Obhut und dem Wechselmodell im Kontext eines schweren Elternkonflikts. Das Urteil betrifft A.A. und B.A., die seit 2009 verheiratet sind und zwei Kinder, C.A. und D.A., haben. Nach ihrer Trennung beantragte B.A. die Scheidung und das Bezirksgericht Zürich übertrug ihr die alleinige elterliche Sorge, während das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Obhut gemeinsam blieben.

A.A. legte Berufung gegen diese Entscheidung ein, die jedoch vom Obergericht des Kantons Zürich abgewiesen wurde. Er reichte daraufhin Beschwerde beim Bundesgericht ein und forderte die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge sowie den zivilrechtlichen Wohnsitz der Kinder bei ihm.

Das Bundesgericht hob das Urteil des Obergerichts teilweise auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung zurück. Es argumentierte, dass eine alternierende Obhut nur bei gemeinsamer elterlicher Sorge zulässig sei und die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf B.A. nicht gerechtfertigt sei, da die Eltern trotz ihres Konflikts zur Zusammenarbeit in der täglichen Betreuung der Kinder fähig seien. Das Gericht betonte, dass die Entscheidung im besten Interesse der Kinder getroffen werden müsse und forderte das Obergericht auf, zu prüfen, ob in bestimmten Bereichen alleinige Entscheidungsbefugnisse auf einen Elternteil übertragen werden sollten​.