Das Kindesschutzrecht. Die ersten Auswirkungen im Bereich der Umsetzung in den Kantonen Genf, Waadt und Zürich

von: Nicole Hitz Quenon, lic.iur. und D.E.S. en rel.int.; wissenschaftliche Mitarbeiterin des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte, Themenbereich Kinder- und Jugendpolitik

Stichwörter: Anhörung minderjähriger Kinder, Interdisziplinarität, Kindesschutzrecht, Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Vertretung des Kindes, Zusammenarbeit.

Zusammenfassung: Die Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte SKMR untersucht vor dem Hintergrund der UN-Kinderrechtskonvention sowie von Empfehlungen und Richtlinien des Europarats die ersten Auswirkungen des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts auf die Kinder. Sie stützt sich dabei auf eine Untersuchung, welche 2014 in den Kantonen Waadt, Genf und Zürich durchgeführt wurde. Die Praxis dieser Kantone wurde stichprobenweise mittels halbstandardisierten Gesprächen mit Mitarbeitenden der Kindesschutzbehörden sowie anderen massgeblichen Akteuren, die zum Kinderhilfe- und Kinderschutzsystem beitragen, erfasst. Das neue System wird je nach Kanton sehr unterschiedlich umgesetzt in Bezug auf die Interdisziplinarität der Behörde, die Kindesanhörung sowie die Kindesvertretung. Die Analyse der Kindesschutzbehörden der drei Kantone gibt einen Überblick über die Vor- und Nachteile der jeweiligen Systeme. Es hat sich herausgestellt, dass es noch Anpassungen braucht, um den internationalen Verpflichtungen gerecht zu werden, vor allem im Bereich der Kindesanhörung. Von der neuen Möglichkeit zur Einsetzung einer Vertretung des Kindes im Verfahren vor der Kindesschutzbehörde wird nur zurückhaltend Gebrauch gemacht. Die Studie zeigt die unterschiedlichen Praktiken auf und enthält verschiedene Denkanstösse.

ZKE 5/2015 Seite 369 ff.