Die rechtliche Vertretung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt wurden

Die rechtliche Vertretung von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt wurden: Grundlagen und Stellung im Strafverfahren

Von Esther Wyss Sisti, Advokatin und Mediatorin SAV, Basel

Abriss: Diverse Untersuchungen aus dem In – und Ausland belegen die hohe Zahl von Kindern und Jugendlichen, die von Gewalt betroffen sind. Die strafrechtliche Verfolgung dieser Gewalttaten führt dazu, dass Kinder und Jugendliche in Strafverfahren involviert werden. Sie werden im Rahmen des Strafverfahrens befragt und haben zudem die Möglichkeit zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen. Um eine erneute Traumatisierung der betroffenen Kinder und Jugendlichen im Verfahren zu verhindern, sieht das Opferhilfegesetz diverse Schutzbestimmungen vor. Wie in anderen Rechtsgebieten auch sollte den betroffenen Kindern und Jugendlichen eine unabhängige Rechtsvertretung zur Seite gestellt werden, deren Aufgabe es ist, umfassend zu informieren, die Optik des betroffenen Opfers ins Verfahren mit einzubringen und allfällige zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.

ZVW 4/2009 Seite 235 ff.

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