Die Reform des Rechts der elterlichen Sorge - eine Würdigung aus praktischer Sicht

Von Urs Gloor, Dr. iur., Rechtsanwalt, Familienmediator SVM und Bezirksrichter, Meilen/Zürich und

Jonas Schweighauser, Dr. iur, Advokat und Lehrbeauftragter im Familienrecht an den Universitäten Basel und Zürich

Stichwörter: Alleinsorge, alltägliche und dringliche Angelegenheiten, Bestimmung des Aufenthaltsorts des Kindes, Betreuungsanteile, Gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall, Namensrecht, Obhut, Übergangsrecht, Zuständigkeit.

FamPra.ch 1/2014 Seite 1ff.