Direkte richterliche Kommunikation und das Internationale Haager Richternetzwerk

Von: Daniel Bähler, Oberrichter, Bern, Mitglied des Internationalen Haager Richternetzwerks

Stichwörter: Internationale Kindesentführung, internationaler Kindesschutz, Internationales Haager Richternetzwerk, direkte richterliche Kommunikation

Zusammenfassung: In Kindesrückführungsverfahren nach HKÜ besteht oft ein Bedürfnis, rasch Informationen aus dem Ausland zu erhalten, sei es allgemein über die Sorgerechtslage im Herkunftsstaat oder im Einzelfall über den Stand eines allfällig dort laufenden familienrechtlichen Verfahrens, die Möglichkeit von Schutzmassnahmen nach einer Rückkehr oder die Anerkennung einer im Rückführungsverfahren abgeschlossenen Vereinbarung. Die Haager Konferenz für Internationales Privatrecht fördert zu diesem Zweck die direkte Kommunikation unter Gerichten verschiedener Länder und hat das Internationale Haager Richternetzwerk (IHNJ), einen Verbund von aktiven Richterinnen und Richtern verschiedener Stufen aus gegenwärtig 60 Ländern, geschaffen. Seit 2013 gehört auch die Schweiz dem IHNJ an, was den schweizerischen Gerichten die Möglichkeit gibt, über diesen Kanal rasch und unbürokratisch mit Gerichten im Ausland in Verbindung zu treten. Im vorliegenden Artikel wird geschildert, wie solche Kontakte praktisch ablaufen und was dabei zu beachten ist.

 

FamPra 2/2014 Seite 359 ff.

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