Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten

Am 25. Mai 2000 verabschiedete die UN-Generalversammlung das erste Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention. Das Protokoll trat am 12. Februar 2002 in Kraft.

Das Fakultativprotokoll betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten verbessert den Schutz gemäss Artikel 38 KRK für Kindersoldaten, indem es das Schutzalter vom vollendeten 15. auf das vollendete 18. Altersjahr für die unmittelbare Teilnahme an Feindseligkeiten und die Zwangsrekrutierung erhöht.

Weiter wird der Schutz vor freiwilliger Rekrutierung verbindlicher geregelt. Zudem verpflichten sich Vertragsstaaten zu Massnahmen gegen die Rekrutierung und den Einsatz von unter 18-Jährigen in bewaffneten Gruppen sowie zur Demobilisierung, Rehabilitation und für die soziale Wiedereingliederung von Kindersoldaten.