Im Asylverfahren kommt der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) insbesondere bei unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden eine bedeutende Rolle zu, aber auch begleitete Kinder stehen unter dem Schutz der KRK. In jeder Phase des Asylverfahrens beziehungsweise bei allen getroffenen Massnahmen und Entscheiden ist das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen.