Kindesunterhalt versus freie Selbstverwirklichung

von: Dr. Christophe Herzig

Der Beitrag befasst sich mit dem Spannungsverhältnis zwischen dem Recht des Kindes auf seinen Unterhalt und dem Recht des Unterhaltsschuldners auf freie Selbstverwirklichung in Form eines Berufswechsels oder einer Zweitausbildung. Dabei wird aufgezeigt, dass das Recht auf Kindesunterhalt vorgeht und bei der konkreten Unterhaltsfestsetzung gegebenenfalls von einem hypothetischen Einkommen auszugehen ist.