Link zum Urteil: http://netzwerk-kinderrechte.ch/fileadmin/nks/aktuelles/E-1928_2014_01.pdf
Ein unbegleiteter 12-jähriger Junge aus Afghanistan hatte einen Antrag auf Asyl in der Schweiz gestellt. Er hatte in seinem Heimatland mit seiner Aussage zur Verhaftung dreier Personen beigetragen. Anschliessend wurden sein Leben und das seiner Familie mehrfach bedroht und der Vater verschleppt. Das Bundesamt für Migration lehnte den Antrag des Jungen auf Asyl ab, weil es seine Aussagen als ungenügend begründet, widersprüchlich und nicht logisch betrachtete.