Kostenbeteiligung der Eltern: Zwei Regelungen im Thurgauer Volksschulgesetz aufgehoben

2C_206/2016

Bundesgerichtsentscheid vom 07. Dezember 2017

§ 39 VG/TG

Das Bundesgericht hebt zwei Regelungen im Volksschulgesetz des Kantons Thurgau
auf. Diese sahen die Möglichkeit vor, von Eltern eine Kostenbeteiligung für allenfalls
notwendige Sprachkurse (Deutsch) ihrer Kinder sowie für schulische Pflichtveranstaltungen
erheben zu können. Beide Bestimmungen sind mit dem verfassungsmässigen
Anspruch auf kostenlosen Grundschulunterricht nicht zu vereinbaren.