Vernehmlassung im Kanton Zürich zur Teilrevision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Kantons Zürich (EG KESR) - Stellungnahme

Die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz hat sich 2024 auf kantonaler Ebene bei der Vernehmlassung im Kanton Zürich zur Teilrevision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts des Kantons Zürich (EG KESR) eingebracht. Dieses Gesetz hat sich seit seiner Inkraftsetzung im Jahr 2013 im Grundsatz bewährt, weist aber gemäss einer Analyse Schwachstellen auf. So sind beispielsweise die Verfahren zu kompliziert geregelt und dauern zu lange. Auch hier hat die Ombudsstelle im Sinne einer verbesserten Vorlage seine Expertise mittels Stellungnahme eingebracht.