Voraussetzungen der Adoption von Geschwistern (Art. 264, 267 ZGB): 5A_619/2008;
Grundsätzlich steht ein bestehendes Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Adoptierenden und der Person, die adoptiert werden soll, der Adoption nicht entgegen. Mit der Adoption erlischt das bisherige Kindesverhältnis und wird durch ein neues ersetzt. Im Hinblick auf das Wohl des Kindes dürfen solche Veränderungen der verwandtschaftlichen Beziehung innerhalb einer Familie jedoch nicht ohne Weiteres zugelassen werden. Vielmehr kommt eine Adoption von Geschwistern nur in besonderen Ausnahmefällen in Frage.