Zulässigkeit der zwangsweisen Durchsetzung einer DNA-Begutachtung im Rahmen einer Vaterschaftsklage

5A_492/2016

Bundesgerichtsentscheid vom 5. August 2016

Art. 261 ff. ZGB, Art. 296 ZPO

Sofern keine Gefahr für die Gesundheit besteht, kann die Mitwirkung bei der Abklärung der Abstammung des Kindes auch zwangsweise durchgesetzt werden.