Zuteilung der Obhut im Eheschutzverfahren (Art. 176 al. 3, 272s.CC): 5A_848/2012;
Die Zuteilung der Obhut an die Kindesmutter zur Erhaltung der Stabilität und Kontinuität für das Kind erscheint angemessen, auch wenn die Kindesmutter das Kind vorgängig unrechtmässig ins Ausland entführt hat.