Zwangsmassnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutz de lege lata und de lege ferenda

Von: Thomas Geiser, Prof. Dr. iur. Dr. h.c., Ordinarius für Privat- und Handelsrecht HSG, St.Gallen/Bern

Daniel Rosch, Prof. (FH), Jurist, Sozialarbeiter FH, MAS Nonprofit-Management, Bern

Stichwörter: Erwachsenenschutz, Kindesschutz, Zwang, Zwangsbehandlung, Zwangsmassnahmen, bewegungseinschränkende Massnahmen, medizinische Massnahmen, KESB, fürsorgerische Unterbringung, Vollstreckung, freiheitsbeschränkende Massnahmen, Psyche, Soma, elterliche Sorge

Zusammenfassung: Der Aufsatz setzt beim Zwangsbegriff an, beleuchtet das bundesgerichtliche Verständnis von Zwangsbehandlungen und stellt die verschiedenen Friktionen der aktuellen Gesetzgebung rund um Zwangsmassnahmen im Rahmen einer FU, bei medizinischen Massnahmen und bei bewegungseinschränkenden Massnahmen dar. Damit wird auch Handlungsbedarf für eine Revision des Vollstreckungsrechts aufgezeigt, der in einem neuen Art. 450h und Art. 450i ZGB als Diskussionsvorschlag vorgestellt wird, ohne sämtliche gesetzgeberische Vorentscheide neu anzugehen.

FamPra 2/2017 Seite 391 ff.

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