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Standards in der ausserfamiliären Betreuung in Europa
Quality4Children - Standards in der ausserfamiliären Betreuung in Europa http://www.quality4children.info/content/cms,id,89,nodeid,31,_language,de.html |
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Kindesvertretung im eherechtlichen Prozess – sinnvoll oder unnötig?
Von Katja Lerch, Lic.iur., M.C.J., Fachanwältin SAV Familienrecht, Partnerin bei Lerch & Lerch Rechtsanwälte, Bubikon und Aktivmitglied des Vereins Kinderanwaltschaft Schweiz, Winterthur |
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Die Reform des Rechts der elterlichen Sorge - eine Würdigung aus praktischer Sicht
Von Urs Gloor, Dr. iur., Rechtsanwalt, Familienmediator SVM und Bezirksrichter, Meilen/Zürich und Jonas Schweighauser, Dr. iur, Advokat und Lehrbeauftragter im Familienrecht an den Universitäten Basel und Zürich |
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Verbleib oder Rückkehr des Pflegekindes?
Verbleib oder Rückkehr des Pflegekindes? - Rechtliche und sozialarbeiterische Würdigung von Rückplatzierungsbegehren |
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Kontakt- und Betreuungsmodelle nach Trennung und Scheidung
Von Joseph Salzgeber, Dipl.-Psych. Dr. Dr. (Univ. Prag), Organisatorische Leitung der Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie, München und |
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Zwischen Obhutsentzug und Entzug der elterlichen Sorge
Zwischen Obhutsentzug und Entzug der elterlichen Sorge: Zur Wahl der verhältnismässigen Massnahme Von Guillaume Choffat, Rechtsanwalt, Greffier-juriste au Tribunal de 1ère instance de Genève |
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Abklärung und Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Abklärung und Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung - Konzept für ein einheitliches, vergleichbares Vorgehen
Von Ulrich Bohren, lic. iur., Sozialarbeiter HFS, NDS in Non-Profit-Management, Geschäftsführer von Bohren & Lehner, Aarau, und |
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Vollmacht
Vollmacht für die Rechtsvertretung von Kindern und Jugendlichen |
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Fragebogen zur Zufriedenheit der Kinder und Jugendlichen mit der Rechtsvertretung
Bei den Vorlagen rechts finden Sie den entsprechenden Fragebogen. |
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Kontakte des Kindes zu getrennt lebenden Eltern - Skizze eines familienrechtlichen Paradigmenwechsels
Der Beitrag setzt sich kritisch mit den bisherigen sogenannt gerichtsüblichen Besuchsrechen und der üblichen Obhutszuteilung an einen Elternteil (in praxi meist die Mutter) auseinander. Er unterbreitet Vorschläge für die Entwicklung |
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