Am 20. November war der internationale Tag der Kinderrechte. Denn an diesem Datum wurde 1989 die UNO-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) verabschiedet. Sie sichert jedem Kind das Recht zu, gesund und sicher aufzuwachsen, sein Potential zu entfalten sowie angehört und ernst genommen zu werden. Auch die Schweiz hat die UN-KRK 1997 ratifiziert. Allerdings zeigte sich Jahre später im Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung der UN-KRK, dass die Vorgaben bis heute auch hierzulande nicht ausreichend angewendet werden. Das Parlament hat darauf die Motion "Ombudsstelle für Kinderrechte" angenommen und somit die Schaffung einer nationalen Anlaufstelle für Kinderrechte beschlossen. Trotz der sieben kantonalen und der weiteren kommunalen Ombudsstellen besteht zusätzlich Bedarf an einer Ombudsstelle für Kinderrechte. Wie kann das sein?
Die bestehenden parlamentarischen Ombudsstellen von Kantonen und Gemeinden leisten unverzichtbare, wertvolle Arbeit. Die Lücke bezüglich Kinderrechten können sie aus einer Reihe von Gründen aber nicht schliessen, u.a. beschränken sie sich jeweils nur auf die kantonale und kommunale Verwaltung der Staatsebene, auf der sie angesiedelt sind. Der Zugang zur Justiz muss jedoch unabhängig von der kommunalen, kantonalen, nationalen oder sogar internationalen Ebene im Instanzenzug allen Kindern in der Schweiz garantiert werden. Dies kann nur eine nationale, von der Verwaltung unabhängige, parlamentarische Ombudsstelle für Kinderrechte, die niederschwellig und barrierefrei ist. Kinder und Jugendliche benötigen zwingend kindgerechte Information, rechtliche Beratung und vor allem Vermittlung zwischen ihnen und Fachpersonen im Rechtssystem. Sie können sich ungleich schlechter als Erwachsene wehren, wenn die Kinder- und Verfahrensrechte nicht gewährt werden. Deshalb muss eine Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche ihre Rechte und den Machtausgleich sicherstellen.
Wirkung auf Systemebene aus einer Hand
Gleichzeitig muss diese nationale Stelle sowohl Justiz, als auch Verwaltung und Politik auf einer Systemebene für Kinderrechtsfragen sensibilisieren: Die Erkenntnisse, die durch die Beratungspraxis gewonnen werden, gibt die Ombudsstelle an Justiz, Verwaltung und Politik weiter, weist auf Handlungsfelder und Gesetzeslücken hin und lässt ihr praxisorientiertes Wissen in die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen im Rechtssystem einfliessen. So hilft jede Beratung mit, unser Rechtssystem Schritt für Schritt kindgerechter zu machen.
Kompetenz im Justizsystem
Die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz ist eine systemrelevante Ergänzung zu bestehenden parlamentarischen Ombudsstellen! Kinder und Jugendliche sind von vielen Rechtsgebieten betroffen, vom Strafrecht über das Kindesschutz- und Familienrecht bis zum Schul- oder zum Ausländerrecht. Befinden sich Kinder in diesen rechtlichen Situationen, verweisen die kommunalen und kantonalen Ombudsstellen die Kinder an die nationale Ombudsstelle für Kinderrechte. Ist ein Kind im Konflikt mit der Verwaltung und darf beispielsweise nicht mehr in die öffentliche Badeanstalt oder hat arbeitsrechtliche Fragen als Lehrling bei der Verwaltung verweist die nationale Stelle Kinder und Jugendliche an die kommunalen oder kantonalen Ombudsstellen. Durch dieses plurale Ombuds-Modell und die enge Zusammenarbeit können die Rechte der minderjährigen Bürger:innen ganzheitlich sichergestellt werden.
Unabhängig von Justiz und Verwaltung
Damit die Ombudsstellen ihre Wirkung entfalten können, müssen sie gemäss den Venedig-Prinzipien unabhängig, objektiv, transparent, fair und unparteilich sein. Und sie brauchen ein umfassendes öffentlich-rechtliches Mandat. Analog den bestehenden öffentlich-rechtlichen Ombudsstellen muss auch die Leitung der öffentlich-rechtlichen Ombudsstelle für Kinderrechte durch das Parlament gewählt werden, um damit die Unabhängigkeit von der Justiz und Verwaltung sicherzustellen.
Haben Sie Fragen zu unserer Tätigkeit oder können wir Sie bei einem konkreten Fall mit involvierten Minderjährigen unterstützen? Dann zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen! Gemeinsam können wir die Lücke schliessen und Kinder und Jugendliche in unserem Rechtssystem unterstützen, bis die öffentlich-rechtliche, parlamentarische, national handlungsfähige Ombudsstelle für Kinderrechte ihre Aufgaben und Funktionen wahrnehmen kann.