Zulässigkeit der Anordnung einer Pflichtmediation im Zusammenhang mit der Regelung des Besuchsrechts (Art. 307 Abs. 3 ZGB): 5A_457/2009;
Die Vormundschaftsbehörde ist gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB unter anderem befugt, eine Weisung zur Durchführung einer Therapie zu erlassen. Die Bestimmung bildet auch eine rechtsgenügliche Grundlage für die Anordnung einer Mediation.