Anordnung einer Pflichtmediation / Regelung des Besuchsrechts

Zulässigkeit der Anordnung einer Pflichtmediation im Zusammenhang mit der Regelung des Besuchsrechts (Art. 307 Abs. 3 ZGB): 5A_457/2009;

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://09-12-2009-5A_457-2009

Die Vormundschaftsbehörde ist gestützt auf Art. 307 Abs. 3 ZGB unter anderem befugt, eine Weisung zur Durchführung einer Therapie zu erlassen. Die Bestimmung bildet auch eine rechtsgenügliche Grundlage für die Anordnung einer Mediation.