Anrechnung eines hypothetischen Einkommens trotz Erreichung des ordentlichen AHV-Rentenalters

5A_806/2016

Bundesgerichtsentscheid vom 22. Februar 2017

Art. 276 ff., 285 ZGB

An die Ausnützung der Erwerbskraft des Unterhaltspflichtigen im Verhältnis zu minderjährigen Kindern sind – vor allem in engen wirtschaftlichen Verhältnissen – besonders hohe Anforderungen zu stellen. Die Erreichung des AHV-Rentenalters lässt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit zur Bezahlung von Minderjährigenunterhalt nicht als unzumutbar erscheinen.