Die Besuchsrechtsbeistandschaft oder der Glaube an eine dea ex machina

Von: Kurt Affolter-Fringeli, lic. iur., Fürsprecher und Notar, Ligerz

Stichwörter: Besuchsrecht, Besuchsrechtsbeistand, Grundlagen der Mandatsführung, Hochkonflikthafte Situationen, Interventionskonzept, Persönlicher Verkehr, Verhältnismässigkeit

Zusammenfassung: Die Besuchsrechtsbeistandschaft stellt eine unter verschiedenen Möglichkeiten dar, in konfliktuellen oder zu wenig vertrauenswürdigen Situationen eine kindesgerechte Umsetzung des persönlichen Verkehrs zwischen Minderjährigen und deren Elternteil ohne Obhut oder elterliche Sorge zu gewährleisten. Grundlage des Mandats bildet eine sorgfältige Situationsanalyse und Problemerklärung, die realistische Aussicht, dass mit der Beistandschaft die familiäre Beziehungsgestaltung positiv beeinflusst werden kann, eine entsprechend klare Auftragserteilung an die Beistandsperson durch die KESB oder das Gericht, und ein konzeptionelles Vorgehen der Beistandsperson. Gelingt der Auftrag, resultiert für die Beteiligten ein hoher individueller Mehrwert und nachhaltig soziales Kapitel. Für das im Zentrum der Massnahme stehende Kind ist dagegen mehr verloren als gewonnen, wen sich die Beistandschaft als zusätzliches dauerndes Konfliktfeld manifestiert, weil die Betroffenen von der Beistandsperson Erfolge erwarten, die ausserhalb deren rechtlichen und methodischen Möglichkeiten liegen. Die Erkenntnis, mit einer Beistandschaft mehr Schaden als Nutzen auszurichten, muss zur Anpassung der Massnahmen oder deren Aufhebung führen.

 

ZKE 3/2015 Seite 181 ff.

Zeitschrift für Kindes- und Erwachsenenschutz