Die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung in familienrechtlichen Prozessen im Spannungsfeld mit der Vorschusspflicht von Ehegatten und Eltern, dargestellt anhand der Praxis der Zürcher Gerichte seit Inkraftsetzung der eidgenössischen ZPO

Von: Philipp Maier, Dr. iur. Rechtsanwalt, Bezirksrichter am Bezirksgericht Meilen

Stichwörter: Unentgeltliche Rechtspflege, Kostenvorschuss, eingeschränkte Untersuchungsmaxime, Eheschutz, Scheidung, Unterhaltsklagen, Bedürftigkeit, eheliche Vorschusspflicht

Zusammenfassung: In der vorliegenden Arbeit wird die Praxis der Zürcher Gerichte im Zusammenhang mit der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege in familienrechtlichen Prozessen seit der Inkraftsetzung der eidgenössischen Zivilprozessordnung per 1. Januar 2011 aufgezeigt. Eingegangen wird zunächst auf gemeinsame Voraussetzungen sowie Abgrenzungsfragen der beiden Anspruchsgrundlagen. Die konkrete Bestimmung der Bedürftigkeit der gesuchstellenden sowie der mutmasslich vorschusspflichtigen Person sowie Modalitäten der Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und der Gewährung des Prozesskostenvorschusses (Notwendigkeit der Rechtsverbeiständung, teilweise Gewährung, Zeitpunkt und Entzug der Gewährung)

 

FamPra 3/2014 Seite 635 ff.

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