Informations- und Auskunftspflicht des sorgeberechtigten Elternteils

(Art. 275a ZGB): 5A_518/2013

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://27-05-2014-5A_518-2013

Die Verpflichtung in Art. 275a Abs. 1 ZGB hat keinen zwingenden Charakter. In hochkonflikthaften Fällen kann dem sorgeberechtigten Elternteil die Information des anderen Elternteils nicht zumutbar sein. Der nicht sorgeberechtigte Elternteil hat deshalb gestützt auf Art. 275a Abs. 2 ZGB ein direktes Auskunftsrecht gegenüber Dritten, die an der Betreuung des Kindes beteiligt sind.