Obhutszuteilung bei Massnahmeverfahren

Obhutszuteilung im Rahmen des Massnahmeverfahrens, Kriterium der Stabilität der Verhältnisse. (Art. 137, 176 Abs. 3 ZGB): 5A_621/2010;

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://08-03-2011-5A_621-2010

Das Kriterium der Stabilität der Verhältnisse kann bei ungefähr gleicher Erziehungs- und Betreuungsfähigkeit beider Eltern ein besonderes Gesicht zukommen und unter Umständen auch dem Kriterium der Möglichkeit zur persönlichen Betreuung vorgehen. Solche Umstände können beispielsweise vorliegen, wenn bei einem Elternteil die Stabilität der Verhältnisse unter anderem wegen eines laufenden Strafverfahrens nicht mit Sicherheit gewährleistet werden kann. In diesem Fall kann es gerechtfertigt sein, die Obhut auch entgegen dem Wunsch der 7- und 9-jährigen Kinder dem anderen Elternteil zuzuteilen.