Religionsfreiheit durch obligatorische Schwimmlektionen nicht verletzt

Urteil des EGMR vom 10. April 2017 (französisch)

Urteil 29086/12, Osmanoglu et Kocabas v. Schweiz

NZZ vom 10.01.2017

Indem die Schweizer Behörden den gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht für zwei muslimische Mädchen für obligatorisch erklärt haben, haben sie die Religionsfreiheit der Betrofffenen nicht verletzt. Der EGMR beurteilt die Verpflichtung zweier muslimischer Mädchen zum Schwimmunterricht zwar als Eingriff in die Religionsfreiheit. Dieser Eingriff sei jedoch verhältnismässig, weil die Schule unterstützende Massnahmen angeboten hätte, zum Beispiel das Tragen eines Burkinis. In Fragen betreffend des Verhältnisses zwischen Staat und Religion verfügten die Mitgliedsstaaten über einen grossen Handlungsspielraum, so der Gerichtshof. Er folgt der Argumentation der Schweiz, das Interesse der Kinder an der Integration der gemeinsamen Aktivitäten der Schule sei höher zu gewichten als der Wunsch der Eltern nach einem religiös begründeten Dispens.