Sistierung des Besuchsrechts

Voraussetzungen für die Sistierung des Besuchsrechts. (Art. 274 ff. ZGB): 5A_448/2008;

http://relevancy.bger.ch/php/aza/http/index.php?lang=de&type=show_document&highlight_docid=aza://02-10-2008-5A_448-2008

Die unregelmässige Ausübung des Besuchsrechts und die Enttäuschung des Kindes über die Nichteinhaltung vereinbarter Besuchszeiten bedeuten eine Verletzung der Loyalitätspflicht gegenüber dem Kind. Dennoch kommt die Aufhebung oder Sistierung des Besuchsrechts nur als ultimo ratio in Frage, wenn andere Massnahmen nicht ausreichen, um das Wohl des Kindes zu schützen. Nötig sind konkrete Vorfälle, welche dem Kindeswohl abträglich sind.