(Art. 273 Abs. 1 ZGB): 3H 14 75
Entscheid des Kantonsgerichts Luzern vom 26.11.2014
Bei der Ausübung des Besuchsrechts erfolgen Übergänge von einem Elternteil zum anderen idealerweise dergestalt, dass das Kind von demjenigen Elternteil, bei dem es sich aufhält, zum anderen Elternteil gebracht wird