Wichtige Gründe für einen Verzicht auf die Anhörung

(Art. 9 BV; Art. 12 KRK; Art. 144 ZGB): 5P.214/2005 

Bundesgerichtsentscheid vom 24. August 2005

Mit dem vorliegenden Urteil hat das Bundesgericht den Verzicht auf eine gerichtliche Anhörung zweier 8-jähriger Kinder wegen "anderer wichtiger Gründe" im Sinne von Art. 144 Abs. 2 ZGB geschützt. Angesichts des weit über das übliche Mass hinausgehenden Loyalitätskonflikts hätte eine Anhörung die Kinder zu stark belastet. Einen solch qualifizierten Loyalitätskonflikt sah das Bundesgericht darin begründet, dass der Vater die Kinder unter anderem auf den Polizeiposten gebracht hat und sie dort zu Protokoll geben lassen hat, dass sie bei ihm wohnen möchten. Dieses unverantwortliche Vorgehen zeuge von wenig Einfühlungsvermögen und bestätige, dass der Vater kaum zwischen eigenen und Kindesinteressen zu unterscheiden vermöge und die Kinder daher in einem unhaltbaren Loyalitätskonflikt stehen.