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Wie weit geht der Kinderschutz in der Schweiz?

Wie weit geht der Kinderschutz in der Schweiz? Bis zur Grenze? – Aus der täglichen Praxis des Internationalen Sozialdienst

Von Ruth Eigenmann, Juristin, Mediatorin

Guadalupe De Iudicibus Sozialkulturelle Anthropologin, Juristin

Regula Habersaat, Sozialarbeiterin

Wiederaufbau des Kontakts zum getrennt lebenden Elternteil in einer Hochkonfliktfamilie – eine Einzelfallstudie

Von: Benedikt Weizenegger, M.Sc., Fachpsychologe für Psychotherapie FSP, Fachpsychologe für Rechtspsychologie FSP, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychiatrie Baselland & Brigitte Contin, Dr. med., Fachärztin FMH Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, spez.

Wiederherstellung der elterlichen Obhut

(Art. 310 Abs. 3 ZGB): 5A_473/2013

Wiederherstellung der Frist zur Anfechtung der Vaterschaftsvermutung (-anerkennung)

Wiederherstellung der Frist zur Anfechtung der Vaterschaftsvermutung resp. der Vaterschaftsanerkennung, Bedeutung der Interessen des Kindes. (Art. 256c Abs. 3, Art. 260c Abs. 3 ZGB): 5A_492/2010;

Willensbildung und Willensäusserung vor dem Hintergrund des kindlichen Erlebens

Willensbildung und Willensäusserung vor dem Hintergrund des kindlichen Erlebens - Konsequenzen für die Rolle des "Anwalt des Kindes"

Referentin: Martina Cappenberg

Zerstrittene Eltern im Kontext des Kindesschutzes: «Die Kinder sind gefährdet und die Eltern in der Pflicht»

Dieser Beitrag stellt die Ergebnisse einer Expert*innenbefragung im Kindesschutzkontext vor, in der das Erfahrungswissen zum Umgang mit zerstrittenen Eltern erhoben wurde. Es zeigt sich, dass die Problemwahrnehmung und die Interventionsprinzipien, wie z.B.

ZK 18 375 - Obergericht des Kantons Bern, 2. Zivilkammer Entscheid vom 21. August 2018 i.S. A. gegen B.

Sachverhalt:

I.

1.

1.1 Zwischen A. (nachfolgend: Beschwerdeführerin) und B. (nachfolgend: Beschwerdegegner) ist vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland ein Scheidungsverfahren hängig, in welchem insbesondere die Kinderbelange umstritten sind.

Zu wissen, von wem man abstammt, ist mehr als ein Grundrecht

Von: Sandro Körber, Mlaw, Jurist, Leiter Zentrale Behörde Adoption des Kantons Thurgau, Frauenfeld & Heidi Steinegger, Berufsschullehrerin Pflege und Supervisorin, Leiterin Kantonale Zentralbehörde Adoption des Kantons Zürich, Zürich

Zulässigkeit der zeitlichen und örtlichen Beschränkung des Besuchsrechts

Zulässigkeit der zeitlichen und örtlichen Beschränkung des Besuchsrechts (Art. 273 ZGB): 5A_830/2010;