Über die Ombudsstelle
Kanton St. Gallen als Best Practice auf dem Weg zu einem kindgerechten Rechtssystem
„Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind.“ Dieser allgemein gültige Lehrsatz von Albert Einstein lässt sich bestens auf die Situation der Rechtsverfahren anwenden, bei denen Kinder und Jugendliche betroffen sind.